Alle Jahre wieder - die Grasernte steht an

Damit viele überleben!

Kitzrettung unterstützt durch Drohne

 

In der Zeit ab etwa Ende April bis Anfang Juli findet die Grasernte statt oder Mahd, wie man fachmännisch sagt.

 

Dabei setzen hiesige Landwirte zunehmend auf die Kitzrettung unterstützt per Wärmebilddrohne und kooperieren mit Jägern der Kreisjägervereinigung Wertheim

  • Kitz in einer reichlich mit Gras ausgekleideten Transportbox

    Kitz_in_ausgeleideter_Transportbox

  • Drohnenflug beim ersten Licht

    Drohnenflug beim ersten Licht

  • Gut versteckt vom Gras bedeckt liegen 2 Kitze

    Gut versteckt

  • DrohnenEquipment

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Beim Thema Rehkitze denken viele an ein possierliches kleines Tierbaby. Leider ist die Bedeutung der Kitzrettung noch nicht präsent genug in vielen Köpfen.

Neben einer Vielzahl weiterer in dem Zusammenhang geltender Gesetze verbietet es § 39 Abs. 1 BNatSchG, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu verletzen oder zu töten. Die Mahd ist ohne Schutzmaßnahme für sich allein kein vernünftiger Grund. Entsprechend des sogenannten Verursacherprinzips ist somit primär der Landwirt und der Maschinenführer für das Absuchen einer Grünfläche vor der Mahd verantwortlich. Für den Jagdausübungsberechtigten ergibt sich zwar eine Mitwirkungspflicht (vgl. § 1. Abs. 1 S. 1 BJagdG – Hegepflicht), allerdings ist es der Landwirt, der durch die Mähmaßnahmen eine Gefahr für das Wild setzt. 

Der Bewirtschafter einer Grünfläche ist also gesetzlich verpflichtet, dort Maßnahmen zu ergreifen, wo bei Mäharbeiten mit dem Tode oder der Verletzung von Wirbeltieren zu rechnen ist. 

Selbstverständlich hat keine Landwirtin und kein Landwirt den Vorsatz, dass Tiere bei der Mahd zu Schaden kommen. Allerdings genügt der Tatbestand der billigenden Inkaufnahme durch Unterlassen von Vorsorgeaktivitäten zum Schutz evtl. auf der Fläche befindlicher Wildtiere unter Umständen bereits für einem Urteilsspruch. 

Über die Wildtierrettung hinaus besteht aus verschiedenen weiteren Gründen ein Interesse daran, das Verletzen, Gefährden seltener Arten (z.B. Bodenbrüter oder Niederwild) zu vermeiden: Nebst Verzögerungen im Arbeitsablauf und psychischer Belastung des Fahrers, wenn ein Tier zu Schaden kommt, geht es um die Kontaminierung des Futters. Vor allem die Gefahr von Botulismus bei Kadaverteilen in der Silage. Die dadurch bei der Gärung freigesetzten Toxine können zu Krankheiten beim Vieh führen bis hin zu deren Tod. Das ist nicht nur ein psychologischer Schaden, sondern auch ein wirtschaftlicher. 

Eine sinnvolle Maßnahme für den Landwirt ist die Zusammenarbeit mit Jägern. 

Die KJV Wertheim unterstützt hier gerne! Melden Sie sich bei uns! 

Details unter https://www.jaeger-wertheim.de/kontakt

Der Jagdausübungsberechtigte sollte rechtzeitig davor informiert werden und im Dialog können betroffene Flächen schnell und zielführend bestimmt werden.

Grundsätzlich geht es immer darum, den Wildtieren die Flucht zu ermöglichen!

So ist eine schonende Methode das Anbringen  akustischer oder olfaktorischer Vergrämung. So zum Beispiel raschelnde Tüten und blinkende Lichter, die das Wild hören, sehen oder riechen kann.

Bei älteren Ricken (weibl. Rehwild) setzt oft ein Gewöhnungseffekt an die Vergrämer ein. Auch bei jüngeren, erst kürzlich gesetzten Rehkitzen sind die Maßnahmen meist wirkungslos.

Wiesen können auch zu Fuß durchgegangen werden. Der Mensch hinterlässt dabei seine Witterung. Diese Duftspur könnte die Geis vergrämen, das heißt, dass diese durch die Witterung nach Mensch diese Wiese meidet und ihr Kitz gar nicht erst dort ablegt.

Zwei Nachteile beim Durchstreifen sind das unnötige Niedertrampeln der Grünfläche und die Gefahr, dass ein Kitz schlicht übersehen wird. 

Daher ist eine effektivere Maßnahme zur Kitzrettung der Einsatz von Wärmebildtechnik.

Hier kommt das Drohnenteam zur Kitzrettung der Kreisjägervereinigung Wertheim ins Spiel. Auf dem Wärmebild sind auch in hohem Gras Kitze gut sichtbar.

 

Kitze in der Wiese richtig bergen 

Sollten Kitze in der Wiese entdeckt werden, müssen diese außerhalb der zu mähenden Flächen gebracht und dort kurz fixiert werden, damit sie nicht gleich wieder zurück in die Wiese gehen. Dazu dient beispielsweise eine Obstkiste oder ein Wäschekorb. Wildtierbiologisch spricht man von einem maximalen Zeitraum von drei bis vier Stunden, denn dies entspricht einem natürlichen Säugeintervall des Kitzes, welcher ausgesetzt werden könnte, ohne dass das Jungtier einen Schaden nimmt.

Daher ist die enge Abstimmung zwischen Drohnenteam und Landwirt wichtig. Einzig diesen zeitlichen Korridor zwischen Absuchen und Mahd einzuhalten ist sinnvoll.

Findet das Drohnen-Team ein Kitz und trägt es ab, ist es unabdingbar, das Tier nicht direkt anzufassen, so dass der Geruch des Menschen nicht auf das Jungtier übertragen wird.

Die Muttergeis erkennt ihr Kitz am Duft. Wenn sich dieser mit der Duftspur von Menschen überdeckt durch falsche Handhabe, wird das Kitz von der Muttergeis nicht mehr gefunden beziehungsweise nicht mehr angenommen und es würde verwaisen.

Deshalb werden Handschuhe getragen und vor dem Abtragen zusätzlich ausreichend Grassbüschel zwischen Handfläche und Kitzkörper gebracht.

Das Jungtier sollte in eine mit Gras ausgekleidete Kiste gesetzt und samt derselben behutsam aus der Wiese umgesetzt werden. Es bleibt für die Dauer der Mahd in dem Behältnis geschützt und kann nach der Mahd durch den sog. Kitzfiep durch seine Muttergeis problemlos wieder geortet werden.

Ein unnötiges Herumreichen des Kitzes ist dabei zwingend zu vermeiden, denn der Tierschutz steht an oberster Stelle.

Am besten sei es unter diesem Aspekt, erst gar kein Kitz zu finden, weil kein Kitz in dem betroffenen Wiesenstück liegt. Denn selbst wenn es raus getragen wird, entsteht Stress fürs Kitz.

Unterm Strich ist aber entscheidend, lieber das Kitz kurz zu stressen, aber es überlebt am Ende, als dass man nichts macht und das Kitz kommt unter den Mähbalken.

Die Ortung per Wärmebildtechnik erlaubt es dem Drohnenpiloten, die Helfer gezielt auf das zu rettende Kitz hin zu koordinieren. Im richtigen Moment kann der Helfer das Jungtier auf diese Weise so sanft wie möglich, aber so bestimmt wie nötig packen und ein Abspringen verhindern.

Der Markt für Agrarfahrzeuge bietet natürlich heutzutage eine Vielzahl weiterer technischer Möglichkeiten. 

So gibt es Assistenz-Systeme zur Erkennung und zum Schutz von Wildtieren. Ein Balken mit optischen Sensoren ist direkt am Mähwerk montiert und über einen Signalgeber an der Mähwerkshydraulik hebt sich das Front-Mähwerk automatisch aus, sobald ein Kitz oder anderes Wildtier detektiert wird. Der Traktorfahrer erhält zusätzlich ein akustisches Signal und kann den Traktor anhalten um das Wildtier aus der Gefahrenzone zu bringen. (Vgl. jagd-bayern.de/jagdpraxis/jungwildrettung/technik/)

Eine solche Anschaffung ist für den Bewirtschafter der Fläche im Vergleich zum Drohnenflug deutlich preisintensiver. Und entweder müsste er selbst vom Mähfahrzeug absteigen und seine Arbeit unterbrechen um das Kitz zu bergen, oder es bedürfte zusätzlichem fachkundigem Personal, welches beim Abtragen der Kitze helfen kann. 

Immer mehr Landwirte greifen deshalb auf die günstiger Variante mit der Flugdrohne zurück.

Auch ist das Absuchen bzw. Mähen zum richtigen Zeitpunkt entscheidend 

Über Mahdtechnik geben Merkblätter der Landesanstalten für Landwirtschaft fachmännische Auskunft. (Vgl. www.lubw.baden-wuerttemberg.de/-/mit-kleinen-anpassungen-bei-der-heuernte-tausende-tiere-retten-1)

Bei den Rehkitzen sei der Setzzeitpunkt problematisch. Ganz früh blieben sie einfach sitzen, später zur Mahd flüchteten sie. Und dann gäbe es noch den Zeitpunkt dazwischen, währenddessen beide Verhaltensweisen auftreten. In der Praxis müsse man also mit unterschiedlichen Methoden zur Kitzrettung arbeiten: Während zum ersten Schnitt Drohnen gut funktionieren, gelte es zum letzten Schnitt hingegen, die Tiere zu verscheuchen. 

Letztlich muss im Einzelfall der Bewirtschafter einer Fläche eigenverantwortlich entscheiden, welche Maßnahme oder Maßnahmenkombination in welcher Situation und Reihenfolge für die jeweilige Fläche geeignet bzw. notwendig ist.

Es ist erfreulich, dass die Landwirte unserer Region die Vorteile der Kitzrettung per Drohne nutzen und immer häufiger auf die Zusammenarbeit und den konstruktiven Dialog mit dem Kitzrettungsteam der Kreisjägerschaft bauen. 

 

Wie soll man sich verhalten, wenn ein vermeintlich verwaistes Rehkitz gefunden wird?

Oberste Devise für den Laien hier: Finger weg! Vorsicht vor zu viel falschem Wohlwollen!

Allem voran sei wiederholt: auf keinen Fall mit bloßen Händen anfassen!

Das Zurücklassen von Kitzen in hohem Gras ist ein völlig natürliches Verhalten einer Muttergeis. Mag es für uns Menschen absurd wirken, so schützt die Geis ihr Kitz durch das Zurücklassen in deckungsreichem Gelände während der eigenen Nahrungsaufnahme (gen. Äsung) vor Fressfeinden wie Fuchs und anderem sog. Raubzeug.

Ein so abgelegtes Kitz ist in aller Regel nicht verwaist und sollte bedenkenlos einfach in Ruhe an Ort und Stelle belassen werden.

Auch an Hundebesitzer der Appell: Hunde an die Leine! Lassen Sie bitte Ihre Fellnase nicht im hohen Gras freilaufen. Der geliebte Vierbeiner mag sicher noch so gut erzogen sein, aber trifft er in einer solchen Szene auf ein abgelegtes Kitz, könnte er dieses attackieren und schwer verletzen.

Sichten Sie ein verwaistes oder verletztes Kitz, wenden Sie sich an den örtlichen Jagdpächter oder die örtlich zuständige Verwaltungsbehörde. Stadt- oder Gemeindeverwaltung werden Kontakt zu zuständigen Stellen herstellen.

 

Welcher Aufwand entsteht?

Die Rehkitz-Retter der KJV Wertheim kümmern sich 100% ehrenamtlich um das Wohl der Kitze.

Der größte zeitliche Aufwand entsteht bei der Vorbereitung eines Rettungseinsatzes.

Die Anschaffungskosten der Drohne liegen bei rund 2.500 €, wovon 60% Förderung aus dem Bundesförderprogramm vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beantragt werden konnten. Die Drohne darf ausschließlich zum Zweck der Kitzrettung genutzt werden.

Zum Führen der Drohne muss ein Kurs abgelegt werden. Die Kursgebühr liegt ca. bei 200 €

 

Jeder Einsatz beginnt mit viel Vorbereitung, denn zuallererst benötigt das Team zur Kitzrettung die Information über Ort und Zeit vom Landwirt um einen Zeitplan erarbeiten zu können.

Am Vorabend wird die Drohne vorbereitet: Akkus werden geladen, Wärmebildtechnik geputzt und instandgesetzt und dann wird am Einsatztag zeitig aufgestanden.

Oft wird früh morgens um 05:30, beim ersten Licht, wie es waidmännisch heißt, mit dem Überfliegen der Wiesen begonnen.

Der Landwirt kann so sicher sein, dass vor seiner Arbeit die Wiesen geprüft sind.

 

Vielen Dank, Kitzrettungsteam der KJV Wertheim, für euer ehrenamtliches Engagement und die Unterstützung unserer Landwirte. Bitte weiter so!

 

(Bericht: Redaktion Jäger-Wertheim)

 

 

Zahlen, Daten und Fakten des Drohnenteams der KJV Wertheim 

 Jahr 2023Summiert 2022 - 2024Jahr 2025
Fahrtkilometer im privaten KFZ679 km1.639 km807 km
Flugstrecke in km232,2 km630 km285,467 km
Ehrenamtliche Std. (Einsatz + Wartung der Technik)150331106
Einsätze3492236
Einsatztage216332
Anzahl Reviere1942 
Anzahl Wiesen98287190
Kitze gesichtet46148 
Kitze vergrämt255961
Kitze vermäht221 Geis 
4 Kitze

 

Quelle: Redaktion Jäger-Wertheim

 

Rechtsgrundlage Kitzrettung: Verantwortung beim Landwirt oder Jäger?

  • Grundgesetz Art. 20 a: Soweit wie möglich sind Maßnahmen zum Tierschutz zu ergreifen
  • Tierschutzgesetz § 1: Niemand darf ohne vernünftigen Grund Tieren Leiden und Schmerzen zufügen.
  • BNatSchG § 39 Abs. 1, wildlebende Tiere dürfen nicht mutwillig beunruhigt und nicht ohne vernünftigen Grund verletzt oder getötet werden.
  • BJagdG – Hegepflicht (vgl. § 1. Abs. 1 S. 1), Mitwirkungspflicht für den Jagdausübungsberechtigten.
  • BJagdG §3: Hegeverpflichtung fußt auf dem Jagdrecht. Jagdrecht hat idR der Eigentümer, also meist der Landwirt: "Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu. (...) Das Jagdrecht darf nur in Jagdbezirken nach Maßgabe der §§ 4ff. ausgeübt werden."
  • Überdies hat auch der Landwirt eine Hegeverpflichtung. Die Hege eines gesunden, artenreichen Wildbestandes ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch dem jeweiligen Grundeigentümer (oder auch Pächter) obliegt. Nach der Rechtsprechung hat der Landwirt alle möglichen und zumutbaren Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um das Ausmähen von Kitzen zu vermeiden. Die Beauftragung eines Lohnunternehmers entbindet den Landwirt nicht per se von seiner dementsprechenden Pflicht, vielmehr müssen jenem diese Aufgaben ausdrücklich übertragen und zuverlässig durchgeführt werden.